Das Verwaltungsmandat Mietliegenschaften beinhaltet:



Mietvertragswesen
Mietzinsanpassungen
Erstvermietung und Vermietung
Abnahme und Übergabe von Mietobjekten
Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
Jahresabschlüsse
Unterhalt und Erneuerung



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